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Beförderungsbedingungen und Sicherheitshinweise für Passagiere
Der Beförderungsvertrag zwischen dem im Ballonfahrschein genannten
Luftfrachtführer und dem Fahrgast/Passagier kommt mit Übergabe des
Ballontickets durch das Luftfahrtunternehmen an den Fahrgast/Passagier
zustande. Mit Entgegennahme des Ballonfahrscheins erklärt sich der Passagier
mit den nachstehenden Bedingungen und den Sicherheitsanweisungen
uneingeschränkt als einverstanden und verpflichtet sich zur sorgfältigen
Beachtung derselben. Eine Änderung der Beförderungsbedingungen bedarf der
schriftlichen Form. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das LuftVG
die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens
entscheidend.
Leistungen
Mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages gelten folgende Leistungen als
vereinbart: Transfers mit dem Verfolgerfzg. ab/bis vereinbartem Treffpunkt,
eine Ballonfahrt von ca. 45 – 90 Minuten, Halter- und
Passagierhaftpflichtversicherung mit € 5,5 Mio. Deckung, Unfallversicherung je
Passagier mit € 20.000 Tod und € 20.000 Invalidität, sowie eine traditionelle
Ballonfahrertaufe mit Überreichung einer Urkunde und kleinem Umtrunk
Gutscheine/Bezahlung
Gutscheine gelten als Nachweis für eine von uns bestätigte Buchung
(Buchungsbestätigung) zur Teilnahme an einer Ballonfahrt und sind somit vorausbezahlte
Berechtigungsnachweise für ein Ballonticket. Der Gutschein selbst berechtigt
daher noch nicht zur Ballonfahrt, sondern erst der im Tausch vor Antritt der
Fahrt überreichte Ballonfahrschein.
Buchungsbestätigungen/ Gutscheine sind binnen 10 Tagen nach Erhalt spätestens
jedoch vor Fahrtantritt zu bezahlen. Ihre Gültigkeit erstreckt sich über 24
Monaten ab Ausstellungsdatum. Ein Buchungsrücktritt mit Rückgabe des
Gutscheins, kann binnen 28 Tagen nach Ausstellung des Gutscheins gegen eine
pauschale Stornogebühr von € 20,00 erfolgen. Mit Zustimmung des
Luftfahrtunternehmens können Gutscheine jederzeit auf Dritte übertragen werden.
Termine/Nichterscheinen des Passagiers
Bestätigte Termine sind mit einer zeitlichen
Abweichung von max. 15 Min. vom Fahrgast unbedingt einzuhalten und können nur
im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Versäumt der Fahrgast die
Wahrnehmung eines bestätigten Termins, so hat er damit seinen Anspruch auf eine
Ballonfahrt verwirkt. Darüber hinaus haftet er im Falle einer daraus
resultierenden Unmöglichkeit der Fahrt aufgrund zu geringen und nicht
auszugleichenden Korbballastes gegenüber Mit-Passagieren und dem
Luftfahrtunternehmen für den Ausfall.
Unmöglichkeit der Leistung/Schadenersatz
Können gebuchte Termine aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände
(bspw. widrige Witterungsverhältnisse) nicht wahrgenommen werden, besteht
gegenüber dem Luftfahrtunternehmen oder seinem Beauftragten kein Anspruch auf
Schadenersatz (bspw. Anreisekosten, etc.). Muss eine begonnene Fahrt aufgrund
ebensolcher Umstände (bspw. plötzlicher Wetterumschwung) aus Sicherheitsgründen
abgebrochen werden, gilt die Fahrt als durchgeführt.
Haftung aus dem Beförderungsvertrag
Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach den bestehenden
Luftfahrtgesetzen und ist in der Regel bei innerdeutscher Beförderung gemäß den
Vorschriften des § 44 ff. LuftVG auf € 600.000 je Passagier, bei
grenzüberschreitender Beförderung gemäß der lt. § 51 LuftVG anzuwendenden
Vorschriften (Warschauer Abkommen mit Zusatzabkommen) beschränkt. Die Mitnahme
von Handgepäck, Foto- und Filmgeräten erfolgt auf eigenes Risiko für deren
stoßsichere Verwahrung der Fahrgast selbst verantwortlich ist. Schadensfälle
und Verletzungen sind dem Piloten und dem Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
Hat bei Entstehung des Schadens/der Verletzung ein Verschulden des
Geschädigten/Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 BGB.
Widerrufsrecht (diese Klausel gilt nur für Verbraucher/Endkunden)
Dem Verbraucher steht ein kostenloses Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) zu widerrufen; Die Frist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
BLB-Academy S.à.r.l.
Abt. Eifel Incoming
20, rue Rabatt
L-6475 Echternach
E-Mail: info@eifel-incoming.de
Gesundheit / körperliche Einschränkungen
Dem Fahrgast obliegt die Pflicht, den Ballonführer vor Antritt der Ballonfahrt,
spätestens vor Übergabe des Fahrscheins, über gesundheitliche/körperliche
Einschränkungen zu informieren. Personen ab dem 65. Lebensjahr empfehlen wir
vor Antritt einer Ballonfahrt dem Ballonführer ihren Arzt zu befragen und uns
auf Verlangen eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen. Gleiches
gilt altersunabhängig für Personen mit gesundheitlichen Problemen jedweder Art,
jedoch insbesondere in den Bereichen der Wirbelsäule, Gelenke, Atemorgane und
des Herz/Kreislaufsystems. Schwangere und kürzlich operierte Personen können an
einer Ballonfahrt nicht teilnehmen.
Kinder
Kindern ist die Teilnahme an einer Ballonfahrt erst mit Vollendung des 12.
Lebensjahres (Mindestgröße 130 cm) und schriftlicher Zustimmung des/der
Erziehungsberechtigten gestattet.
Kleidung
Kleiden Sie sich bitte so, als würden Sie zur gleichen Jahreszeit eine
Wanderung unternehmen, wobei unabhängig von der Jahreszeit, Arme und Beine in
jedem Fall bedeckt sein sollten. Am besten hat sich als Ober- und
Unterbekleidung Baumwolle u. Wolle bewährt. In keinem Fall sollten synthetische
Kleidungsstücke direkt auf der Haut getragen werden. Ebenfalls ist das Tragen
einer leichten Kopfbedeckung empfehlenswert. Unbedingt erforderlich ist festes
Schuhwerk mit flacher Sohle. Am besten geeignet sind Wanderstiefel, da diese im
Falle einer härteren Landung die Fußgelenke stützen. Bei unsachgemäßer Kleidung
können Sie von dem verantwortlichen Ballonführer von der Fahrt ausgeschlossen
werden.
Wann wird Ballon gefahren?
Wenn das Wetter es zulässt (keine Niederschläge und wenig Wind), kann das ganze
Jahr über Ballon gefahren werden. Und zwar in den ersten Stunden nach
Sonnenaufgang sowie in den letzten 2 – 3 Stunden vor Sonnenuntergang. In den
Wintermonaten sind auch tagsüber Fahrten möglich. Aufgrund unserer sehr
wechselhaften Witterungsverhältnisse, bedarf es jedoch einiger Geduld und
Flexibilität um eine Ballonfahrt durchführen zu können. Es ist daher auch
durchaus möglich, dass eine Ballonfahrt noch am Startplatz aus
Sicherheitsgründen abgesagt werden muss.
Ablauf der Ballonfahrt
Wir treffen uns pünktlich am vereinbarten Treffpunkt. Von hier aus fahren
Sie mit uns zum Startplatz. Sollten Sie Freunde oder Familie zum Zuschauen und
Begleiten des Ballons mitbringen, weisen Sie diese darauf hin, dass ein
befahren des Aufrüst- und Landegrundstückes grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Fahrzeuge sind entsprechend der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand
abzustellen. Am Startplatz rüsten wir den Ballon mit Ihrer freiwilligen Hilfe
auf und heben ab. Die Fahrt im Ballon dauert je nach Landemöglichkeit und
Wetterentwicklung ca. 45 - 90 Minuten. Insgesamt sind Sie 3 - 4 Stunden
unterwegs.
Ein Ballon ist nicht steuerbar - die Fahrtrichtung wird allein vom Wind
bestimmt! Am Lande-Ort treffen wir wieder unseren Rückholer, der den Ballon
während der gesamten Fahrt am Boden begleitet. Nachdem wir den Ballon gemeinsam
wieder eingepackt haben, bringen wir Sie zum Treffpunkt zurück.
Sicherheitsanweisungen – die 10 Gebote des braven
Ballonpassagiers
1. Die Ballonfahrt soll für jeden Passagier zu einem unvergesslichen Erlebnis
werden. Jeder Passagier trägt mit sportlichem Einsatz aber auch mit seiner
Disziplin viel dazu bei.
2. Ein striktes Feuer- und Rauchverbot gilt für alle im Umkreis von 15 m um das Verfolgerfahrzeug, den Ballonanhänger und die Ballonausrüstung (Hülle, Korb etc.) sowie während der Fahrt im Korb befindlichen Personen. Alkoholisierte und/oder berauschte Fahrgäste werden grundsätzlich von der Teilnahme an der Ballonfahrt ausgeschlossen.
3. Beim Ballonfahren ist die Korbbesatzung eine Mannschaft, bei der auch die Passagiere nach Einweisung durch den Piloten oder seiner Mannschaft mithelfen dürfen. Aus Sicherheitsgründen ist vor, während und nach der Ballonfahrt allen Anweisungen des Piloten und/oder seiner Mannschaft unbedingt Folge zu leisten. Ohne ausdrückliche Anweisung der vorgenannten Personen dürfen wir Sie bitten, sich zu entspannen und nichts anzufassen.
4. Bitte legen Sie keine mitgeführten Gegenstände auf dem Verfolgerfahrzeug, dem Ballonanhänger oder auf dem Start- und/oder Landegrundstück ab. Denken Sie bitte auch an die Umwelt und hinterlassen Sie keine Abfälle (Kaugummi, Papier etc.) in der Natur.
5. Besteigen und verlassen Sie den Korb erst nach Weisung des Piloten
6. Bei Start und Landung gehen Sie bitte im geschlossenen Stand leicht in die Hocke und halten sich ausschließlich an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Halteschlaufen, keinesfalls am Korbrand oder anderswo, mit beiden Händen gut fest. Nicht auf den Boden setzen. Sollte der Korb während der Landung umkippen und schleifen, ducken Sie sich in den Korb ab und lassen dabei Arme und Hände im Korb (=> an den Halteschlaufen festhalten).
7. Im Korb befindliche Leinen, Schläuche, Gasflaschen und Instrumente bitte nicht berühren, diese werden ausschließlich vom Piloten bedient.
8. Handgepäck, insbesondere Brillen, Ferngläser, Foto- u. Filmgeräte müssen vom Fahrgast vor der Start- u. Landephase stoß- und verletzungssicher in Schutzbehältern verwahrt werden. Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
9. Seien Sie dem Ballonführer eine Hilfe, indem Sie ihn während der Fahrt, vor allem aber in der Landephase, auf Überlandleitungen/Freileitungen aufmerksam machen.
10. Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne
Bestimmungen nicht mit geltendem Recht in Übereinstimmung sind, so werden diese
durch geltende Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und der Wirtschaftlichkeit
der ungültigen Bedingungen am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
54634 Bitburg, Deutschland
Ihr Eifel-Incoming Team
Aufsichtsbehörde:
LfSV. Rheinland-Pfalz
Luftamt, Flughafen Hahn Geb. 663
55483 Lautzenhausen